Sprech- und sprachauffällige Kinder mit einer medizinischen Diagnose, sowie Kinder mit Migrationshintergrund, die auch in ihrer Muttersprache auffällig sind und eine Verordnung für Sprachtherapie
/ Logopädie vom Arzt erhalten haben, melden sich in der Praxis für Sprachtherapie an.
In einem Erstgespräch werden die sprachlichen Schwierigkeiten von den Eltern / Bezugspersonen geschildert. Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Kind durch die Sprachtherapeutin findet statt.
Wichtig ist, dass zwischen dem Kind und der Sprachtherapeutin eine positiv erlebte Beziehung als Grundlage für die Sprachtherapie entsteht.
Zu Beginn der Therapie wird eine ausführliche Sprachstandsdiagnostik zur Analyse der Spontansprache, des Kommunikations- und Spielverhaltens des Kindes, erhoben.
Diese Eingangsdiagnostik der verschiedenen sprachlichen Ebenen (Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Kommunikation) dient der anschließenden sprachtherapeutischen Behandlung.
Bei spezifischen Sprachentwicklungsstörungen ist je nach Art und Ausmaß der Störung und ja nach individueller Entwicklungskonstellation mit einer Therpiedauer zwischen3 und 24 Monaten, bei einer
Frequenz von 1-2 mal wöchentlich zu rechnen.
Unter Berücksichtigung von Störungsbild und Entwicklung des Kindes sind in manchen Fällen auch Intervalltherapien sinnvoll.
Bei allgemeinen Entwicklungsstörungen, Mehrfachbehinderungen und genetischen Syndromen können Sprachstörungen langfristig bestehen und sprachlich-kommunikative Beeinträchtigungen eine
sprachtherapeutische Behandlung wiederkehrend notwendig sein kann.